Schutzimpfungsrichtlinie 2014/SGB V
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 18:34
"Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Unterausschuss Arzneimittel"
Sie regelt den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen, nach SGB V!
Also - alles Wichtige was man wissen sollte: wenn man sich, aus den unterschiedlichsten Gründen, impfen lassen will/möchte!
Falls jemand noch mehr dazu interessiert, die dazugehörige Internetseite: https://www.g-ba.de/ Stöbern, sehr empfohlen!!